Wegge: „Grundgesetz verlangt von uns, die Instrumente der wehrhaften Demokratie ernst zu nehmen“

In dieser Woche beschäftigen wir uns bei The Transatlantic Ledger intensiv mit einem möglichen Parteiverbot der Alternative für Deutschland (AfD). SPD-Politikerin Carmen Wegge aus Bayern unterstützte den jüngsten Antrag im Deutschen Bundestag. Im zweiten Teil unseres Interviews betont sie, wieso gehandelt werden muss und erläutert, wie sie mit den Kritikern umgeht.

Nicht-Handeln wäre fatale Botschaft

The Transatlantic Ledger: Welche Risiken sehen Sie, wenn auf ein Verbotsverfahren verzichtet wird?

Carmen Wegge: Wenn wir trotz der vorliegenden Erkenntnisse dauerhaft auf ein Verbotsverfahren verzichten, nehmen wir in Kauf, dass eine Partei, die nachweislich gegen die Menschenwürde, das Demokratieprinzip und den Rechtsstaat vorgeht, ihre institutionellen Machtpositionen ausbauen und den demokratischen Staat von innen heraus schwächen kann. Schon jetzt erleben wir, wie die AfD in Parlamenten und anderen Institutionen versucht, Verfahren zu blockieren, demokratische Gepflogenheiten zu sabotieren und Vertrauen in den Rechtsstaat zu untergraben.

Gleichzeitig sehen wir einen Anstieg rassistischer und rechtsextrem motivierter Gewalt, bei der immer wieder Bezüge zu AfD-Politiker*innen oder -Narrativen deutlich werden, sowie eine zunehmende Einschüchterung und Ausgrenzung von Minderheiten, Kommunalpolitiker*innen und engagierten Bürger*innen. Die Botschaft, die von einem Nicht-Handeln ausgeht, wäre fatal. Das würde signalisieren, dass selbst massive Angriffe auf die freiheitliche demokratische Grundordnung folgenlos bleiben. Aus meiner Sicht verlangt das Grundgesetz von uns, die Instrumente der wehrhaften Demokratie ernst zu nehmen und nicht erst dann zu handeln, wenn der Schaden irreparabel geworden ist.

Wie wichtig ist ein fraktionsübergreifendes Vorgehen bei dieser Frage?

Ein fraktionsübergreifendes Vorgehen ist für mich zentral, weil ein Antrag auf ein Parteiverbotsverfahren nicht als Projekt einer einzelnen Partei erscheinen darf, sondern als Ausdruck gemeinsamer Verantwortung aller demokratischen Kräfte für den Schutz unserer Verfassung. Schon in der vergangenen Legislaturperiode haben wir in einem Gruppenantrag mit Kolleg*innen aus verschiedenen Fraktionen (CDU, SPD, Grüne, Linke, SSW) gefordert, ein Verfahren zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD nach Artikel 21 einzuleiten.

Die vorgezogene Bundestagswahl hat damals verhindert, dass dieser Antrag zur Abstimmung kam. Mit dem neuen GFF-Gutachten sehen wir erneut, dass die juristischen Voraussetzungen vorliegen, und ich halte es für wichtig, dass Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung diese Frage gemeinsam beraten und entscheiden. Ein Parteiverbotsverfahren muss rechtsstaatlich gewissenhaft vorbereitet und zugleich politisch breit legitimiert sein.

Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung müssten Antrag stellen

Welche Verantwortung trägt der Deutsche Bundestag in diesem Verfahren?

Der Bundestag ist neben Bundesrat und Bundesregierung eines der drei Verfassungsorgane, die einen Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer Partei beim Bundesverfassungsgericht stellen können. Das Bundesverfassungsgericht kann nicht selbst aktiv werden. Als gewählte Vertretung des Volkes hat der Bundestag die Aufgabe, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu schützen und aus der Geschichte zu lernen, dass Demokratie nicht nur durch äußere, sondern auch durch innere Feinde gefährdet werden kann. Diese Verantwortung bedeutet, dass wir uns nicht hinter juristischen Detailfragen verstecken dürfen, sondern die politische Entscheidung treffen müssen, ob wir angesichts der vorliegenden Erkenntnisse den Weg nach Karlsruhe freimachen. In der SPD haben wir uns auf unserem Parteitag klar dafür ausgesprochen, dass die antragsberechtigten Verfassungsorgane jetzt die Voraussetzungen schaffen sollen, um einen Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD stellen zu können, sobald die rechtlichen Kriterien erfüllt sind. Der Bundestag darf sich dieser Verantwortung nicht entziehen.

Welche Auswirkungen hätte ein erfolgreiches Parteiverbot auf die demokratische Kultur in Deutschland?

Ein erfolgreiches Parteiverbot wäre ein tiefgreifender Einschnitt, aber aus meiner Sicht vor allem ein deutliches Signal, dass unsere Demokratie bereit ist, sich gegen organisierte Feinde der Verfassung zu verteidigen. Es würde zeigen, dass die Menschenwürdegarantie, das Demokratieprinzip und die Grundstrukturen des Rechtsstaats keine unverbindlichen Appelle, sondern klare Grenzen sind, die auch für Parteien gelten, die sich auf viele Wählerstimmen berufen. Gleichzeitig würde ein Verbot die Strukturen der AfD treffen und damit ihre institutionelle Fähigkeit einschränken, demokratische Institutionen zu unterwandern und zu blockieren. Man kann Parteien und Organisationen verbieten, nicht aber Gedanken, und rechtsextremes Gedankengut verschwindet nicht allein durch ein Gerichtsurteil. Deshalb muss ein Verbotsverfahren immer eingebettet sein in einen breiteren Ansatz zur Stärkung demokratischer Kultur, politischer Bildung, Extremismusprävention, Unterstützung für Betroffene von Hass und Gewalt, konsequente Strafverfolgung und eine Politik, die soziale Spaltungen ernst nimmt. Wenn wir das schärfste Schwert der wehrhaften Demokratie einsetzen, sollten wir zugleich zeigen, dass Demokratie keine fragile Ordnung ist, sondern eine starke, lernfähige und solidarische Gemeinschaft.

Wie würden Sie internationalen Beobachtern erklären, dass ein Parteiverbot mit einer liberalen Demokratie vereinbar sein kann?

Ich würde zunächst darauf hinweisen, dass Parteiverbote in Deutschland als ultima ratio gestaltet sind, als letztes Mittel einer wehrhaften Demokratie, das historisch aus den Erfahrungen Deutschlands mit der Weimarer Republik und dem Nationalsozialismus entwickelt wurde. Unser Grundgesetz räumt Parteien eine außergewöhnlich starke Stellung ein, weil sie dauerhaft an der politischen Willensbildung mitwirken sollen, und schützt sie vor willkürlicher staatlicher Einflussnahme. Gerade deshalb sieht es aber auch klare Grenzen vor, wenn Parteien diese privilegierte Stellung nutzen, um die demokratische Ordnung zu zerstören.

Die Entscheidung über ein Parteiverbot liegt nicht bei der Regierung oder im Parlament, sondern allein beim Bundesverfassungsgericht, das unabhängig prüft, ob eine Partei darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen. Ein solches Verfahren ist transparent, rechtsstaatlich und von hohen Hürden geprägt. Es geht nicht um die Unterdrückung unbequemer Meinungen, sondern um den Schutz der grundlegenden Rechte und Freiheiten aller Menschen, insbesondere von Minderheiten, vor einer Partei, die sie systematisch angreift. Ich bin überzeugt, dass eine liberale Demokratie nicht glaubwürdig ist, wenn sie extremistischen Kräften, die ihre Abschaffung betreiben, freie Bahn lässt. Sie muss ihre eigene Offenheit schützen, damit sie nicht in autoritäre Verhältnisse kippt.

Unterstützt ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD: SPD-MdB Carmen Wegge Bild: Anna Voelske

Lehren aus NPD-Verbotsverfahren

Welche Lehren lassen sich aus früheren NPD-Verbotsverfahren ziehen?

Die NPD-Verfahren haben gezeigt, dass Parteiverbotsverfahren juristisch äußerst anspruchsvoll sind und an der strikten Einhaltung der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Kriterien scheitern können, wenn Beweise nicht staatsfrei sind oder die Gefährdung der demokratischen Ordnung nicht hinreichend belegt werden kann. Im ersten NPD-Verfahren war die Frage der V-Leute problematisch. Weil nicht klar war, ob staatliche Informanten Einfluss auf die Aktivitäten der Partei genommen hatten, sah das Gericht die notwendige Staatsfreiheit der Beweismittel als verletzt an. Im zweiten Verfahren hat das Bundesverfassungsgericht zwar festgestellt, dass die NPD eindeutig verfassungswidrig ist, aber kein aktuelles Potential zur Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sah und deshalb von einem Verbot absah. Die Partei war also zu klein und unbedeutend. Für ein Verfahren gegen die AfD bedeutet das, wir müssen sehr sorgfältig prüfen, ob die Partei nicht nur verfassungswidrige Ziele vertritt, sondern auch eine reale Gefährdung der demokratischen Ordnung darstellt, und wir brauchen eine Beweisführung, die sowohl staatsfrei als auch breit und belastbar ist.

Welche Rolle spielt der Schutz von Minderheiten und der Menschenwürde in der aktuellen Debatte?

Der Schutz der Menschenwürde und der Rechte von Minderheiten steht im Zentrum der Debatte, weil die AfD gerade diese Grundprinzipien systematisch angreift. Das Gutachten der GFF und zahlreiche Berichte zeigen, dass die AfD Menschen mit Migrationsgeschichte, Muslim*innen, Schutzsuchende, Transpersonen und andere Gruppen gezielt einschüchtert, ausgrenzt, verächtlich macht und rechtlich abwerten will, um sie aus der politischen Willensbildung zu verdrängen. Damit richtet sich ihre Politik nicht nur gegen abstrakte Verfassungswerte, sondern gegen konkrete Menschen, deren Sicherheit, Teilhabe und Würde unmittelbar bedroht werden. Das Grundgesetz versteht die Menschenwürde als unantastbar und verlangt vom Staat, sie zu schützen. Ein Parteiverbotsverfahren ist eines der Instrumente, mit denen wir diesem Schutzauftrag gerecht werden können, wenn eine Partei ihn offen und dauerhaft verletzt. Als Sozialdemokratin ist mir wichtig, dass wir nicht nur über Minderheiten sprechen, sondern mit ihnen, ihre Perspektiven ernst nehmen und deutlich machen, dass ein Verfahren gegen die AfD ist kein Akt der Machtpolitik, sondern ein Schritt zum Schutz derjenigen, deren Rechte und Würde von dieser Partei bedroht werden.

Wie bewerten Sie die Balance zwischen Meinungsfreiheit und dem Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung?

Meinungsfreiheit ist ein Kernrecht unserer Demokratie und gilt selbstverständlich auch für unpopuläre oder scharfe politische Kritik. Sie endet aber dort, wo gezielte Angriffe auf die Menschenwürde und auf die Funktionsbedingungen der demokratischen Ordnung beginnen. Wer die Demokratie nutzt, um sie zu zerstören, kann sich nicht auf den Schutz der Meinungsfreiheit berufen. In der Debatte um die AfD geht es daher nicht darum, legitime konservative oder rechte kritische Positionen zu verbieten, sondern darum, ob eine Partei planvoll darauf hinarbeitet, die Menschenwürdegarantie auszuhöhlen, politische Gegner zu verfolgen und demokratische Institutionen zu delegitimieren. Ein Parteiverbotsverfahren ist kein Mittel, um Meinungen zu sanktionieren, sondern ein Instrument zum Schutz des Verfassungsstaates vor Akteuren, die ihn abschaffen wollen. Die Grenze verläuft dort, wo aus Meinung organisierter Angriff auf die Demokratie wird.

Scheitern wäre „schwerer Schlag“

Welche Folgen hätte ein Scheitern des Verbotsverfahrens?

Ein Scheitern eines Verbotsverfahrens wäre zweifellos ein schwerer Schlag, weil es von der AfD propagandistisch als Freispruch missverstanden und zur weiteren Mobilisierung genutzt werden könnte, obwohl ein Gerichtsurteil in der Regel deutlich komplexer ausfallen würde. Es könnte bei Teilen der Öffentlichkeit den Eindruck erwecken, dass selbst ein umfassend dokumentierter Rechtsextremismus keine rechtlichen Konsequenzen hat, und damit das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Rechtsstaates schwächen. Zugleich dürfen wir nicht vergessen, dass ein Verfahren auch dann wichtige Feststellungen treffen kann, ähnlich wie im zweiten NPD-Verfahren, in dem das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit der Partei klar benannt hat, obwohl es von einem Verbot absah. Ein mögliches Scheitern macht die sorgfältige Vorbereitung, die Einbeziehung unabhängiger Expertise und die realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten umso wichtiger.

Welche weiteren Maßnahmen sollten unabhängig von einem Verbotsverfahren gegen Extremismus ergriffen werden?

Unabhängig von einem Verbotsverfahren braucht es ein umfassendes Maßnahmenbündel gegen Rechtsextremismus, das Prävention, Repression, Demokratieförderung und den Schutz von Betroffenen verbindet. Dazu gehört die konsequente Strafverfolgung rechtsextrem motivierter Straftaten, der Ausbau spezialisierter Abteilungen bei Polizei und Staatsanwaltschaft sowie verschärfte Sanktionen insbesondere bei Hasskriminalität im Netz. Wir müssen rechtsextreme Netzwerke zerschlagen, indem wir Vereinsverbote nutzen, das Waffenrecht konsequent anwenden und Finanzierungsquellen austrocknen. Gleichzeitig ist es zentral, demokratische Institutionen vor Unterwanderung zu schützen, beispielsweise durch Reformen der Geschäftsordnungen in Parlamenten, strengere Regeln für die Wahl in Machtpositionen und klare disziplinarrechtliche Konsequenzen für Beamt*innen mit verfassungsfeindlicher Gesinnung. Ein weiterer Schwerpunkt ist die langfristige Stärkung der Demokratiekompetenz durch politische Bildung, Medienkompetenzprogramme gegen Desinformation, Unterstützung von zivilgesellschaftlichen Projekten und Schutz von Kommunalpolitiker*innen, Ehrenamtlichen und Minderheiten vor Bedrohung und Gewalt.

Wie sollte die Bundesregierung das Vertrauen in demokratische Institutionen nachhaltig stärken?

Die Bundesregierung kann Vertrauen in demokratische Institutionen stärken, indem sie transparent handelt, klare Prioritäten beim Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung setzt und die Menschen in ihrer Vielfalt sichtbar einbezieht. Dazu gehört zunächst, dass sie deutlich macht, dass Angriffe auf die Menschenwürde, Rassismus, Antisemitismus, Islamfeindlichkeit und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit nicht akzeptiert werden und konsequent verfolgt werden. Sie sollte außerdem die Instrumente der wehrhaften Demokratie nicht als Tabu behandeln, sondern offen erklären, warum und unter welchen Bedingungen sie eingesetzt werden.

Wichtig ist auch, dass die Bundesregierung gemeinsam mit Ländern und Kommunen in den Ausbau von Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für Betroffene von Hass und Gewalt investiert, kommunale Demokratie stärkt und Programme gegen Radikalisierung langfristig absichert. Und es geht auch um soziale Gerechtigkeit! Wenn Menschen erleben, dass der Staat sich um bezahlbaren Wohnraum, gute Bildung, eine verlässliche Gesundheitsversorgung und faire Arbeitsbedingungen bemüht, wächst das Vertrauen in demokratische Institutionen und extremistische Angebote verlieren an Attraktivität.

Parteiverbotsverfahren als letztes Mittel

Welche Botschaft möchten Sie Bürgerinnen und Bürgern vermitteln, die dem Verfahren skeptisch gegenüberstehen?

Ein Parteiverbotsverfahren ist kein leichter Schritt und keine Abkürzung im politischen Wettbewerb, sondern ein letztes Mittel, das wir nur dann einsetzen, wenn die juristischen Voraussetzungen eindeutig erfüllt sind. Skepsis ist deshalb verständlich und wichtig, weil sie uns mahnt, sorgfältig und verantwortungsvoll zu handeln, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ernst zu nehmen und parteipolitische Erwägungen zurückzustellen. Zugleich bitte ich darum, die Realität der AfD zur Kenntnis zu nehmen. Es geht nicht um eine „normale“ Oppositionspartei, sondern um eine Organisation, die Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaat systematisch angreift und deren Erstarken bereits jetzt konkrete Folgen für Betroffene von Hass und Gewalt sowie für unsere Institutionen hat. Das Grundgesetz hat uns die Möglichkeit eines Parteiverbots nicht umsonst an die Hand gegeben. Ein Blick in die Geschichte unseres Landes mahnt uns, dass wir diese Möglichkeit nutzen, wenn die Demokratie ernsthaft bedroht ist. Und genau in dieser Situation sehen viele unabhängige Expert*innen uns heute.

Welche Entwicklungen werden aus Ihrer Sicht in den kommenden Monaten für die Debatte entscheidend sein?

Entscheidend wird sein, wie die antragsberechtigten Verfassungsorgane mit der neuen Erkenntnislage umgehen, insbesondere mit dem GFF-Gutachten. Ich erwarte, dass sich diese Organe zeitnah und strukturiert mit der Frage befassen, ob sie eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einsetzen, Beweise systematisch sammeln und unabhängige Gutachter*innen beauftragen, die Erfolgsaussichten eines Antrags in Karlsruhe zu prüfen. Ebenfalls wichtig wird sein, wie das Verwaltungsgericht Köln in der Hauptsache über die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem entscheidet, weil dieses Urteil die rechtliche Ausgangslage weiter klären wird. Gleichzeitig wird die politische Entwicklung der AfD selbst eine Rolle spielen. Weitere Radikalisierungsschritte, neue rechtsterroristische Fälle mit AfD-Bezug, Veränderungen in ihrer Führung und ihre Aktivitäten in Parlamenten und auf der Straße werden in die Bewertung einfließen.

Titelbild: Stefan Brix

Hier finden Sie Teil 1 unseres Interviews mit Carmen Wegge.

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    Christian Nawrocki studied television, print, radio, and online journalism at the Danube University Krems and completed professional news anchor training with Peter Braun and Ulrike Fricke (NDR).

    His journalistic career includes work with Axel Springer in Hamburg and Berlin, Swiss Television in Paris, and the Deutsche Presse-Agentur in London.

    Today, Christian Nawrocki is the publisher of The Transatlantic Ledger, where he combines journalism and international media expertise with a strong focus on transatlantic dialogue from Berlin, Brussels, Paris, Madrid, Washington, and beyond.