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Das US-Finanzministerium hat einen zentralen Bestandteil des Corporate Transparency Act dauerhaft zurückgenommen. Millionen amerikanische Unternehmen müssen ihre tatsächlichen Eigentümer nicht mehr an die Finanzaufsicht FinCEN melden. Die Regierung spricht von Bürokratieabbau. Im Senat formiert sich dagegen ungewöhnlich parteiübergreifender Widerstand.
WASHINGTON, 17. August 2026 – Die Regierung von Präsident Donald Trump hat einen der wichtigsten Versuche der vergangenen Jahre zur Offenlegung anonymer Unternehmensstrukturen weitgehend rückgängig gemacht. Mit einer am 11. August veröffentlichten und am 14. August in Kraft getretenen Regel hat das Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN), eine Behörde des US-Finanzministeriums, amerikanische Unternehmen und US-Personen dauerhaft von den zentralen Meldepflichten des Corporate Transparency Act ausgenommen.
Damit wird eine Regelung, die Geldwäsche, Sanktionsumgehung, Steuerbetrug und andere Formen illegaler Finanzierung erschweren sollte, für den größten Teil der ursprünglich erfassten Unternehmen faktisch außer Kraft gesetzt. Das Finanzministerium bezeichnet den Schritt dagegen als Entlastung für Millionen kleiner Unternehmen.
Finanzminister Scott Bessent erklärte, die Entscheidung sei ein „Sieg für gesunden Menschenverstand und amerikanische Kleinunternehmen“. Das Ministerium beseitige eine belastende Meldepflicht für Millionen gesetzestreuer Unternehmer, „without compromising our national security“, so Bessent.
Genau diese Einschätzung wird inzwischen auch von republikanischer Seite im Kongress offen bestritten.
Die Senatoren Chuck Grassley, Republikaner aus Iowa, und Sheldon Whitehouse, Demokrat aus Rhode Island, erklärten gemeinsam, die endgültige Regel des Finanzministeriums „undermines the clear intent of the law“. Die Entscheidung verzichte auf verfügbare Instrumente, um Amerikaner zu schützen und gegen illegale Finanzstrukturen vorzugehen.
Dass Grassley zu den Kritikern gehört, verleiht dem Konflikt besonderes politisches Gewicht. Er und Whitehouse gehörten zu den ursprünglichen Unterstützern einer Vorläufergesetzgebung des späteren Corporate Transparency Act. Das Gesetz selbst wurde nach jahrelangen parteiübergreifenden Verhandlungen als Teil des Verteidigungshaushalts für das Fiskaljahr 2021 beschlossen.
Im Zentrum des Streits steht die sogenannte „beneficial ownership information“ – Informationen darüber, welche natürlichen Personen ein Unternehmen tatsächlich besitzen oder kontrollieren.
Nach den ursprünglichen Vorgaben mussten bestimmte Unternehmen FinCEN grundlegende Angaben über ihre wirtschaftlich Berechtigten übermitteln. Als wirtschaftlich Berechtigter galt grundsätzlich unter anderem, wer mindestens 25 Prozent eines Unternehmens besitzt oder wesentliche Kontrolle über das Unternehmen ausübt.
Die Daten sollten nicht als öffentliches Firmenregister dienen. Sie sollten vielmehr Behörden ermöglichen, hinter Briefkastenfirmen und verschachtelten Gesellschaftsstrukturen die tatsächlich verantwortlichen Personen zu identifizieren.
Gerade solche Strukturen gelten seit langem als Werkzeug für Geldwäsche und die Verschleierung illegaler Vermögenswerte. Befürworter des Corporate Transparency Act argumentierten deshalb, Ermittler benötigten eine zentrale Möglichkeit, festzustellen, wer hinter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einer Corporation oder anderen juristischen Konstruktionen steht.
Grassley und Whitehouse verwiesen in ihrer Kritik ausdrücklich darauf, dass das Gesetz Instrumente gegen Menschenhandel, Terrorismusfinanzierung, Drogenhandel und die Umgehung von Sanktionen schaffen sollte.
Die neue Regel macht einen bereits 2025 begonnenen Kurswechsel dauerhaft. Das Finanzministerium hatte damals zunächst angekündigt, die Meldepflicht gegenüber US-Bürgern und in den Vereinigten Staaten gegründeten Unternehmen nicht mehr durchzusetzen. Im März 2025 folgte eine Übergangsregel, die den Kreis meldepflichtiger Unternehmen drastisch verkleinerte.
Nach Angaben von Grassley und Whitehouse sind nun mehr als 99 Prozent der Unternehmen, die ursprünglich unter die Meldepflicht fallen sollten, dauerhaft davon ausgenommen.
FinCEN geht sogar noch einen Schritt weiter: Bereits von US-Personen eingereichte Informationen sollen aus der Datenbank für wirtschaftlich Berechtigte gelöscht werden. Auch US-Personen, die bereits eine sogenannte FinCEN Identification Number erhalten haben, müssen ihre dafür hinterlegten Informationen künftig nicht mehr aktualisieren oder korrigieren.
Bestimmte ausländische Unternehmen bleiben dagegen meldepflichtig. Sie müssen weiterhin Angaben zu ausländischen wirtschaftlich Berechtigten machen, wenn sie unter die Definition einer meldepflichtigen ausländischen Gesellschaft fallen. Gleichzeitig werden auch dort einzelne Anforderungen gelockert: US-Personen, die einer ausländischen Firma bei der Registrierung in den Vereinigten Staaten geholfen haben, müssen nach der neuen Regel nicht mehr gemeldet werden.
Ausländische Investmentvehikel, die in den USA registriert sind, erhalten zudem eine Ausnahme hinsichtlich bestimmter amerikanischer Personen, die diese Vehikel kontrollieren.
Besonders scharf reagierte Senatorin Elizabeth Warren aus Massachusetts, die ranghöchste Demokratin im Bankenausschuss des Senats.
„This is a gift to cartels, criminals, and U.S. adversaries“, erklärte Warren. Nach ihrer Darstellung könnten anonyme Gesellschaften genutzt werden, um große Geldsummen durch das amerikanische Finanzsystem zu bewegen.
Warren fordert Bessent auf, die Entscheidung rückgängig zu machen und vor dem Bankenausschuss des Senats auszusagen. Die Regierung ignoriere Warnungen von Strafverfolgungsbehörden und unterschätze die Rolle anonymer Firmen bei Drogengeschäften, Betrug und der Umgehung internationaler Sanktionen, argumentiert die Senatorin.
Dabei verweist ihr Büro unter anderem auf Fälle, in denen amerikanische Briefkastenfirmen nach Erkenntnissen von Ermittlern zur Geldwäsche für Drogennetzwerke eingesetzt worden sein sollen. In einem von Warrens Büro angeführten Fall identifizierten Strafverfolger mehr als 100 Gesellschaften, über die mindestens 77 Millionen Dollar aus Drogengeschäften gewaschen worden sein sollen.
Die politische Auseinandersetzung verläuft damit nicht vollständig entlang der üblichen Parteigrenzen. Warren gehört seit Jahren zu den schärfsten Befürwortern stärkerer Finanzmarktregulierung und kritisiert die Deregulierungsagenda der Trump-Regierung regelmäßig. Grassleys Widerspruch zeigt jedoch, dass es sich beim Corporate Transparency Act nicht ausschließlich um ein demokratisches Projekt handelt.
Grassley und Whitehouse betonen, der Kongress habe das Gesetz ausdrücklich auf parteiübergreifender Grundlage beschlossen, um Kriminellen und ausländischen Gegnern die Möglichkeit zu erschweren, Vermögenswerte vor Strafverfolgern, Sicherheitsbehörden und Steuerbehörden zu verbergen.
Das Finanzministerium setzt einen anderen Schwerpunkt. Nach seiner Darstellung stand der bürokratische Aufwand für gesetzestreue Firmen nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen der Meldepflicht.
Bessent verbindet die Entscheidung mit Trumps breiterer Deregulierungsagenda. Die Regierung hatte bereits im März 2025 erklärt, belastende Vorschriften für Steuerzahler und kleine Unternehmen zurückdrängen zu wollen.
Die Regierung argumentiert zugleich, dass die Lockerung die nationale Sicherheit nicht gefährde. FinCEN bleibt auch nach der Neuregelung die zentrale US-Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und illegalen Finanzströmen, und ausländische meldepflichtige Gesellschaften unterliegen weiterhin Teilen des Systems.
Kritiker sehen darin jedoch eine erhebliche Lücke: Wird eine Gesellschaft direkt in einem US-Bundesstaat gegründet, muss sie nach der neuen Regel ihre amerikanischen oder ausländischen Eigentümer grundsätzlich nicht allein deshalb gegenüber FinCEN offenlegen. Gerade die Möglichkeit, innerhalb der Vereinigten Staaten Gesellschaften mit begrenzter öffentlich sichtbarer Eigentümerinformation zu gründen, war einer der Gründe für die ursprüngliche Gesetzgebung.
Der Fall wirft deshalb eine weitergehende verfassungs- und regulierungspolitische Frage auf: Wie weit kann eine Regierung bei der Umsetzung eines vom Kongress beschlossenen Gesetzes dessen tatsächliche Reichweite durch Ausnahmen reduzieren?
Grassley und Whitehouse formulieren ihren Vorwurf bewusst in diesem Sinne. Die neue Regel verletze nicht lediglich eine politische Präferenz, sondern untergrabe die erkennbare Absicht des Gesetzgebers. Nach Darstellung der Senatoren beseitigt die Regel Meldepflichten für mehr als 99 Prozent der ursprünglich betroffenen Gesellschaften.
Das Finanzministerium beruft sich dagegen auf seine regulatorische Zuständigkeit bei der Umsetzung des Corporate Transparency Act und hat die seit März 2025 bestehenden Ausnahmen nach einem weiteren Regelungsverfahren nun dauerhaft festgeschrieben.
Damit dürfte die Debatte nach der Sommerpause des Kongresses erneut an Bedeutung gewinnen. Der Senat befindet sich derzeit weitgehend in seiner Augustpause und kommt am 17. August lediglich zu einer Pro-forma-Sitzung zusammen; reguläre Ausschussanhörungen sind an diesem Tag nicht angesetzt.
Warren hat bereits deutlich gemacht, dass sie eine Befragung Bessents im Bankenausschuss verlangt. Ob daraus eine formelle Anhörung oder neue Gesetzgebung entsteht, ist bislang offen.
Politisch ist die Ausgangslage dennoch ungewöhnlich klar: Auf der einen Seite steht eine republikanische Regierung, die den Wegfall der Meldepflicht als Entlastung amerikanischer Unternehmer verkauft. Auf der anderen stehen nicht nur demokratische Regulierungsbefürworter, sondern mit Grassley auch einer der erfahrensten Republikaner im Senat.
Für Unternehmen bedeutet die Entscheidung zunächst Rechtssicherheit in eine andere Richtung als ursprünglich vom Kongress vorgesehen: Die seit März 2025 vorläufig bestehende Befreiung amerikanischer Firmen ist seit dem 14. August 2026 dauerhaft. Für Ermittlungsbehörden dagegen verschwindet damit ein Informationsinstrument, das der Kongress erst wenige Jahre zuvor geschaffen hatte.
Der Streit darüber, ob Washington damit unnötige Bürokratie beseitigt oder eine zentrale Verteidigungslinie gegen illegale Finanzströme aufgegeben hat, dürfte den Senat nach seiner Rückkehr im September weiter beschäftigen.