Physical Address
304 North Cardinal St.
Dorchester Center, MA 02124
Physical Address
304 North Cardinal St.
Dorchester Center, MA 02124

Mit der Standortklausel will die Bundesregierung Pharmaunternehmen entlasten, die in Deutschland forschen und produzieren. Die Industrie hält sie für überlebenswichtig, die Krankenkassen warnen vor Standortpolitik auf Kosten der Beitragszahler. Bis Ende September soll ein Fachgremium einen Kompromiss vorlegen. Foto © BMG
Eine geplante Standortklausel im deutschen Arzneimittelbereich zählt vielleicht zu den umstrittensten gesundheitspolitischen Vorhaben des Jahres 2026. Sie soll Pharmaunternehmen, die in Deutschland forschen und produzieren, im Wettbewerb besserstellen – und stößt dabei auf scharfe Kritik von Krankenkassen, während die Industrie sie als überlebenswichtig für den Pharmastandort bezeichnet. Die Debatte spiegelt einen grundlegenden Zielkonflikt wider: Wie lassen sich wirtschaftliche Interessen der Pharmaindustrie, deutsche Standortpolitik, die Versorgungssicherheit der Bevölkerung und die finanzielle Stabilität der Krankenkassen in Einklang bringen?
Die Debatte um die Standortklausel ist untrennbar verbunden mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG), das am 10. Juli 2026 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde und am 30. Juli 2026 in Kraft trat. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass der gesetzliche Herstellerabschlag für pharmazeutische Unternehmen zum 1. Januar 2027 von derzeit sieben auf 15,5 Prozent steigt – ein zusätzlicher Abschlag von 8,5 Prozent. Dieser Schritt soll der finanziellen Stabilisierung der Krankenversicherungen dienen, belastet aber die Pharmaindustrie erheblich. Für 2027 erwarten die Arzneimittelhersteller daher eine Mehrbelastung von 4,1 Milliarden Euro, davon 3,2 Milliarden allein aus dem Herstellerabschlag [1].
Doch die aktuelle Auseinandersetzung um die Standortklausel lässt sich nur vor dem Hintergrund der Regierungsvorhaben der Bundesregierung verstehen. Im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode hat sich die Regierung zum Ziel gesetzt, „die industrielle Gesundheitswirtschaft, insbesondere die pharmazeutische Industrie und Medizintechnik, als Leitwirtschaft“ zu stärken. Ein weiteres wichtiges Ziel des Koalitionsvertrages betrifft die Versorgungssicherheit: „Die Versorgungssicherheit stärken wir durch Rückverlagerung von Produktionsstandorten für kritische Arzneimittel und Medizinprodukte nach Deutschland und Europa.“ Zudem formuliert der Vertrag die ambitionierte Zielsetzung: „Wir werden Deutschland zum weltweit innovativsten Chemie-, Pharma- und Biotechnologiestandort machen.“ [2]
Dieses Regierungsprogramm steht nun in einem Spannungsverhältnis zu den im GKV-BStabG beschlossenen Belastungen für die Pharmaindustrie. Als Reaktion darauf haben die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD einen Entschließungsantrag beschlossen, der die Bundesregierung auffordert, bis spätestens Ende September 2026 eine Standortklausel zu entwickeln [3].

Hierfür hat Ende August 2026 ein interministerielles Fachgremium unter Federführung des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWE) und des Bundesgesundheits-ministeriums (BMG) seine Arbeit aufgenommen. Das Gremium soll bis zum 30. September 2026 rechtssichere Vorschläge erarbeiten, die dann als Grundlage für die weitere Gesetzgebung dienen. Die Standortklausel soll bis zum 1. Januar 2027 eingeführt werden und damit zeitgleich mit wesentlichen Regelungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes in Kraft treten.
Das Fachgremium hat den Auftrag, Maßnahmen zu entwickeln, mit denen Anreize für Investitionen in Forschung, Entwicklung und Produktion von Arzneimitteln in Deutschland verbessert werden können. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob Instrumente außerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung genutzt werden können – etwa EU-Förderinstrumente oder Standortförderungsmaßnahmen des Bundeswirtschaftsministeriums.
Die pharmazeutische Industrie hat die geplante Standortklausel mit Nachdruck gefordert und bereits konkrete Konzepte vorgelegt. Die Argumentationslinie der Verbände lässt sich als zusammenhängendes Narrativ beschreiben, das mehrere ineinandergreifende Aspekte umfasst.
a) Investitionsschutz und Planungssicherheit
Im Zentrum der industriellen Argumentation steht das Anliegen, Investitionsentscheidungen in Deutschland zu schützen und Planungssicherheit zu gewährleisten. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) betont, dass die Rahmenbedingungen für die pharmazeutische Industrie in Deutschland sich im nächsten Jahr insbesondere durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz weiter verschlechtern würden. Das BPI empfiehlt, dass es keine Pauschalleistungen nach dem „Prinzip Gießkanne“ geben dürfe. Stattdessen werde eine wirksame Standortförderung gefordert, die an eindeutige und nachprüfbare Kriterien gebunden ist. Maßgebliches Kriterium sei, dass es sich um konkrete, zusätzliche und nachweisbare Investitions- oder Erhaltungsentscheidungen handle.
Dazu zählen Investitionen in die Sicherung, Modernisierung und Erweiterung von Produktionsanlagen, die Diversifizierung von Lieferketten sowie Maßnahmen zur Erhöhung der Resilienz pharmazeutischer Produktionsstrukturen in Deutschland. Das Papier sieht vor, dass Pharmaunternehmen für Arzneimittel, die dem um 8,5 Prozent erhöhten Abschlag unterliegen, beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die Befreiung von diesem Aufschlag beantragen können.
b) Arbeitsplätze und Wertschöpfung
Ein weiteres zentrales Argument der Industrie betrifft den Schutz von Arbeitsplätzen und die Sicherung der Wertschöpfung in Deutschland. Der Verband Forschender Arzneimittelhersteller (vfa) kritisiert, dass die aktuellen Ausnahmeregeln beim Herstellerrabatt viel zu eng gefasst seien. Sie setzten „ausschließlich auf klinische Studien als Kriterium“ und entfalteten damit nach Einschätzung des vfa kaum investitionspolitische Wirkung. Die versprochene Umsetzung einer wirksamen Standortklausel zum 1. Januar 2027 „müsse absolute Priorität eingeräumt werden, um forschende und produzierende Unternehmen in Deutschland zu entlasten“, forderte der Verband [7],[8].
Shashank Deshpande, Chef des Pharmakonzerns Boehringer Ingelheim, nannte die Standortklausel ein „ermutigenden Signal“: Die Bundesregierung suche nun fieberhaft nach einem Weg, Investitionsbudgets der Pharmakonzerne in Deutschland zu halten [9].
c) Europarechtliche Absicherung und Kumulierungskontrolle
Der BPI weist ausdrücklich darauf hin, dass die Regelung beihilferechtlich vorsorglich als notifizierungsbedürftige Maßnahme auszugestalten sei. Sie dürfe auch nur nach erfolgter Freistellung oder positiver Entscheidung der Europäischen Kommission vollzogen werden.
Besonders wichtig sei, dass die Regelung nicht allein an die deutsche Herkunft eines Arzneimittels oder an die Verwendung deutscher statt eingeführter Vorprodukte anknüpft. Um das Ziel der Beitragssatzstabilität nicht zu gefährden, schlägt der BPI darüber hinaus zeitliche Befristungen und Höchstbeträge vor. Als mögliche Kriterien listet das Konzept eine mehrjährige Betriebs- und Standortbindung, eine wirksame Kumulierungskontrolle, einen Nachweis der Investitionsfortschritte und Rückforderungsregelungen auf.
d) Kombination mit weiteren Maßnahmen
CSU-Gesundheitspolitiker Stefan Pilsinger hat darüber hinaus skizziert, dass für eine wirksame Standortförderung nicht nur eine Besserstellung beim Herstellerabschlag notwendig sei. Vielmehr müssten auch andere Anreize ins Auge gefasst werden, beispielsweise über die Besteuerung oder über einen besseren Zugang zu Gesundheits- und Forschungsdaten [10].
Jüngst haben sich auch die Bundesländer für eine Ausweitung der geplanten Standortklausel für die Pharmaindustrie eingesetzt [11]. Aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung der Pharmaindustrie für eine Reihe von Bundesländern misst man der Standortklausel dort eine besondere Bedeutung zu.
Während die Pharmaindustrie die Standortklausel als unverzichtbar für den Erhalt des Pharmastandorts Deutschland bezeichnet, formiert sich bei den Krankenkassen breiter Widerstand. Auch hier lässt sich die Argumentation als zusammenhängendes Narrativ beschreiben, das finanzielle, rechtliche und verteilungspolitische Aspekte verbindet.
a) Keine Standortpolitik auf Kosten der Beitragszahler
Der AOK-Bundesverband hat die geplante Standortklausel bereits im Vorfeld als „Irrweg“ bezeichnet. Vorstandsvorsitzende Carola Reimann warnte vor zusätzlichen Belastungen für die Krankenkassen. „Ausnahmen vom Herstellerrabatt verursachen zusätzliche Kosten für die GKV und konterkarieren das gerade erst beschlossene Spargesetz“, erklärte Reimann. Sie betonte, dass Wirtschafts- und Standortförderung definitiv keine Aufgaben der GKV seien. Zudem bezweifelte Reimann, dass die Klausel Investitionsentscheidungen entscheidend beeinflussen könne [12].
Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, warnte gegenüber der Pharmazeutischen Zeitung gar vor „Standortpolitik auf Kosten von Beitragszahlenden“. In einem Statement anlässlich der konstituierenden Sitzung des Fachgremiums am 28. August 2026 beobachtete Bauernfeind die Entwicklung mit „gespannter Aufmerksamkeit“ [13]. In einem weiteren Statement äußerte Reimann die Sorge, dass die Koalition den eingeschlagenen Sparkurs wieder aufweiche. Der geplante „Deutschlandrabatt“ dürfe nicht zu Lasten der Beitragszahler gehen [14].
b) Finanzielle Kompensation gefordert
Der Verband der Ersatzkassen (vdek) warnt ebenfalls davor, die Förderung des Pharmastandorts aus GKV-Beiträgen zu finanzieren. Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner forderte, dass eine Standortklausel eine finanzielle Kompensation der GKV beinhalten müsse. Anlässlich der erneuten Beratungen zur Standortklausel am 16. September 2026 mahnte der vdek, dass Ausnahmen vom erhöhten Herstellerabschlag die GKV nicht zusätzlich belasten dürfen. Elsner betonte: „Sonderregelungen beim erhöhten Herstellerabschlag dürfen die GKV nicht zusätzlich belasten. Wenn die Politik Ausnahmen für die Pharmaindustrie beschließt, muss sie diese auch gegenfinanzieren.“ [15],[16]
c) Europäische Lösung bevorzugt
Der GKV-Spitzenverband positioniert sich ebenfalls gegen die Klausel und hätte lieber eine europäische Lösung gesehen. Gemeinsam mit der AOK kritisierte der Spitzenverband, dass statt Wirtschaftswachstum und Sicherstellung der Arzneimittelversorgung eine Mehrbelastung für die gesetzliche Krankenversicherung drohe [17].
Angesichts der kontroversen Positionen werden verschiedene Lösungsvorschläge und Gestaltungsoptionen diskutiert.
a) Kriterienkatalog: Mehr als nur klinische Studien
Ein zentraler Streitpunkt betrifft die Kriterien, die für eine Befreiung vom Herstellerabschlag erfüllt sein müssen. Die Regierungsfraktionen haben in ihrem Entschließungsantrag konkrete Kriterien formuliert. Demnach soll die Klausel greifen, wenn ein Unternehmen belegen kann, dass es mindestens fünf Prozent seiner weltweiten Studienteilnehmenden in Deutschland rekrutiert.
Zusätzlich müssen Forschung und Entwicklung, Produktion, tarifgebundene Arbeitsplätze und Investitionen an deutschen Standorten nachweisbar sein. Interessant ist die vorgesehene Rückwirkung: Der Zeitraum ab dem 1. Januar 2026 soll für bereits getätigte Investitionen gelten.
Der BPI hingegen schlägt einen breiteren Kriterienkatalog vor. Demnach können Pharmaunternehmen von dem zusätzlichen Abschlag befreit werden, wenn sie konkrete, zusätzliche und nachweisbare Investitions- oder Erhaltungsentscheidungen treffen. Dazu zählen neben Investitionen in Produktionsanlagen auch die Diversifizierung von Lieferketten und Maßnahmen zur Erhöhung der Resilienz.
b) Finanzierung: GKV oder Bundeshaushalt?
Die Frage der Finanzierung ist einer der umstrittensten Punkte. Die Krankenkassen bestehen darauf, dass Wirtschafts- und Standortförderung keine Aufgaben der GKV seien und folglich auch nicht mit dem Geld der Beitragszahlenden finanziert werden dürften.
Die Bundesregierung hat in einer Protokollerklärung im Bundesrat angekündigt, dass das Fachgremium auch Instrumente außerhalb der GKV prüfen soll – etwa EU-Förderinstrumente und Standortförderung des Bundeswirtschaftsministeriums. Dies könnte bedeuten, dass die Entlastung der Pharmaunternehmen nicht vollständig über die GKV, sondern teilweise über andere Haushaltstitel finanziert wird.
c) Beihilferechtliche Absicherung
Ein weiterer wichtiger Aspekt betrifft die beihilferechtliche Zulässigkeit der Maßnahme. Der BPI weist darauf hin, dass die Regelung vorsorglich als notifizierungsbedürftige Beihilfe auszugestalten sei und nur nach positiver Entscheidung der Europäischen Kommission vollzogen werden dürfe. Dies ist insbesondere deshalb relevant, weil eine einseitige Bevorzugung deutscher Standorte gegen EU-Beihilfevorschriften verstoßen könnte. Die Ausgestaltung muss daher so erfolgen, dass sie nicht diskriminierend wirkt und mit dem europäischen Binnenmarkt vereinbar ist.
d) Zeitliche Befristung und Höchstbeträge
Um die finanziellen Auswirkungen auf die GKV zu begrenzen, schlägt der BPI zeitliche Befristungen und Höchstbeträge vor. Dies könnte bedeuten, dass die Befreiung vom Herstellerabschlag nur für einen begrenzten Zeitraum gewährt wird oder dass pro Unternehmen ein maximaler Entlastungsbetrag festgelegt wird. Solche Begrenzungen könnten auch dazu dienen, die politische Akzeptanz bei den Krankenkassen zu erhöhen, da sie die finanziellen Risiken kalkulierbarer machen.
Bis zum 30. September 2026 sollen die Ergebnisse des Fachgremiums an das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesgesundheitsministerium übergeben werden. Anschließend muss die Bundesregierung einen Gesetzentwurf ausarbeiten, der dann im parlamentarischen Verfahren beraten wird. Angesichts des ambitionierten Zeitplans – die Standortklausel soll bereits zum 1. Januar 2027 in Kraft treten – bleibt wenig Zeit für ausgiebige Beratungen. Dies erhöht den Druck auf alle Beteiligten, sich auf einen Kompromiss zu verständigen.
Die zentrale Frage wird sein, ob es gelingt, eine Regelung zu finden, die einerseits die Pharmaindustrie wirksam entlastet und Investitionsanreize schafft, andererseits aber die GKV nicht übermäßig belastet und beihilferechtlich zulässig ist.
Parallel läuft der Pharma- und Medizintechnik-Dialog der Bundesregierung, in dem unter anderem die Nutzenbewertung nach dem AMNOG überprüft wird. Zudem befasst sich die Finanzkommission Gesundheit Mitte September mit der Arzneimittelvergütung. Bis Ende 2026 soll diese Kommission weitere Vorschläge für mittel- und langfristige Strukturreformen vorlegen.
Die Standortklausel im Arzneimittelbereich steht exemplarisch für den grundlegenden Zielkonflikt in der deutschen Gesundheitspolitik: Wie lassen sich die im Koalitionsvertrag formulierten Ambitionen, die pharmazeutische Industrie und Medizintechnik als Leitwirtschaft zu stärken, mit der Notwendigkeit der Beitragssatzstabilität in der GKV in Einklang bringen?
Die Pharmaindustrie argumentiert, dass ohne wirksame Standortförderung Investitionen abwandern und der Pharmastandort Deutschland weiter an Bedeutung verlieren könnte. Die Verbände betonen, dass es um konkrete, nachweisbare Investitionsentscheidungen gehe – nicht um Pauschalleistungen.
Die Krankenkassen warnen hingegen davor, die Beitragszahler für wirtschaftspolitische Ziele haften zu lassen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzkrise der GKV und der Klagen von 79 Krankenkassen wegen der Unterfinanzierung der Grundsicherung erscheint ihre Ablehnung zusätzlicher Belastungen nachvollziehbar.
Die kommenden Tage werden zeigen, ob das Fachgremium einen tragfähigen Kompromiss findet. Die Positionen sind verhärtet, der Zeitplan ist ambitioniert, und „the stakes are high“ – für die Pharmaindustrie, für die GKV und letztlich für die Arzneimittelversorgung in Deutschland.
Eines ist bereits jetzt klar: Die Standortklausel wird nicht das letzte gesundheitspolitische Streitthema dieses Jahres bleiben. Sie ist nur ein Baustein in einem größeren Reformpuzzle – aber ein Baustein, der über die Zukunft des Pharmastandorts Deutschland mitentscheiden könnte. Die Bundesregierung steht vor der Herausforderung, ihre koalitionsvertragliche Verpflichtung zur Stärkung der pharmazeutischen Industrie als Leitwirtschaft mit der finanziellen Nachhaltigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung in Einklang zu bringen.