Carmen Wegge

SPD-Politikerin Carmen Wegge zum möglichen Parteiverbot der AfD

In dieser Woche beschäftigen wir uns bei The Transatlantic Ledger intensiv mit einem möglichen Parteiverbot der Alternative für Deutschland (AfD). SPD-Politikerin Carmen Wegge unterstützte den jüngsten Antrag im Deutschen Bundestag. Im Interview macht die Volljuristin deutlich, wieso jetzt genau der richtige Zeitpunkt für Verbot der AfD ist.

Kaum eine verfassungsrechtliche Debatte wird derzeit so intensiv geführt wie die Frage, ob gegen die AfD ein Verbotsverfahren eingeleitet werden sollte. Auslöser ist unter anderem ein umfangreiches Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), das zu dem Schluss kommt, dass die Voraussetzungen für einen Antrag nach Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz erfüllt sein könnten. Gleichzeitig zeigen die politischen Reaktionen, wie unterschiedlich die Einschätzungen ausfallen.

Während Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) erst in den vergangenen Tagen erneut dafür geworben hat, zumindest ein Verbotsverfahren gegen den Thüringer AfD-Landesverband zu prüfen, warnt CSU-Chef Markus Söder vor einem Parteiverbot und plädiert dafür, die AfD vor allem politisch zu stellen. Unionsfraktionschef Jens Spahn wiederum brachte zuletzt einen Entzug des Wahlrechts für Björn Höcke ins Spiel und setzt damit auf gezielte Maßnahmen gegen einzelne extremistische Akteure statt auf ein Verbot der gesamten Partei. 

Vor diesem Hintergrund sprach The Transatlantic Ledger mit der SPD-Bundestagsabgeordneten Carmen Wegge, die sich seit Langem mit Fragen der wehrhaften Demokratie beschäftigt und bereits in der vergangenen Legislaturperiode einen fraktionsübergreifenden Antrag zur Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens unterstützt hatte. Im Interview erläutert sie, warum sie den jetzigen Zeitpunkt für geeignet hält, welche Rolle das Bundesverfassungsgericht spielt und weshalb sie den Schutz der Menschenwürde als Kern der aktuellen Debatte versteht. Grundlage des Interviews sind ihre schriftlichen Antworten auf den Fragenkatalog von The Transatlantic Ledger.

Instrumente der wehrhaften Demokratie nutzen

The Transatlantic Ledger: Warum ist aus Ihrer Sicht gerade jetzt der richtige Zeitpunkt, ein Verbotsverfahren gegen die AfD einzuleiten?

Carmen Wegge: Die AfD hat sich seit ihrer Gründung kontinuierlich radikalisiert von einer rechtspopulistischen Protestpartei zu einer klar rechtsextremen Partei, deren verfassungswidrigen Ziele und Praktiken inzwischen umfassend dokumentiert und gerichtlich sowie nachrichtendienstlich bewertet sind. Mit der Einstufung der AfD durch die Verfassungsschutzämter von Bund und Ländern und den verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen, die diese Beobachtungen stützen, hat sich die Lage deutlich verändert.

Wir sehen nicht mehr nur einzelne extremistische Strömungen, sondern eine Gesamtpartei, deren Profil sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richtet. Hinzu kommt das nun vorliegende umfassende Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), das auf der Basis von Millionen ausgewerteter Textquellen zu dem Ergebnis kommt, dass die juristischen Voraussetzungen nach Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz erfüllt sind und ein Antrag Aussicht auf Erfolg hätte.

„Wenn eine Partei gezielt die Menschenwürdegarantie und das Demokratieprinzip angreift und planvoll daran arbeitet, den demokratischen Rechtsstaat von innen heraus zu unterminieren, ist es aus meiner Sicht nicht nur möglich, sondern geboten, die Instrumente der wehrhaften Demokratie zu nutzen und die Verfassungsmäßigkeit dieser Partei durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen.“

Welche neuen Entwicklungen haben die Debatte verändert?

Zentral ist das GFF-Gutachten, das erstmals so umfassend nach wissenschaftlichen Standards und mit strengen verfassungsgerichtlichen Maßstäben eine Analyse der Ziele, Strukturen und Aktivitäten der AfD vorlegt und dabei auch Quellen berücksichtigt, die bislang nicht oder nur unzureichend in amtliche Bewertungen eingeflossen sind. Das Gutachten zeigt sehr eindrücklich, dass die AfD ein ethnisch-kulturelles Volksverständnis vertritt, systematisch die Menschenwürde zahlreicher Gruppen angreift und planvoll darauf hinarbeitet, politische Gegner einzuschüchtern, zu verfolgen und aus dem demokratischen Willensbildungsprozess zu verdrängen.

Hinzu kommt, dass rechtsextreme Kräfte inzwischen maßgeblich die Partei prägen. Vertreter*innen des extremistischen Spektrums dominieren den Bundesvorstand, ostdeutsche Landesverbände mit völkisch-nationalistischen Positionen sind überrepräsentiert und eine Generation, die in der Jugendorganisation und in der außerparlamentarischen extremen Rechten sozialisiert wurde, besetzt zentrale Parteipositionen. Gleichzeitig hat der Verfassungsschutz seine Einschätzung der AfD schrittweise verschärft und Gerichte wie das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westphalen haben bereits bestätigt, dass dies rechtlich tragfähig ist.

Welche verfassungsrechtlichen Voraussetzungen müssen überhaupt erfüllt sein?

Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz sieht vor, dass Parteien verfassungswidrig sind, wenn sie nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat diese Voraussetzungen konkretisiert. Es reicht nicht, wenn eine Partei einzelne Verfassungswerte in ihrer politischen Debatte in Frage stellt, sondern sie muss planvoll und zielgerichtet darauf hinarbeiten, die Funktionsbedingungen der Demokratie zu zerstören, und es müssen konkrete, gewichtige Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dieses Handeln zumindest möglicherweise erfolgreich sein kann.

Ein Parteiverbot setzt zudem eine strikte Staatsfreiheit der Beweismittel voraus, das heißt, die entscheidenden Belege dürfen nicht durch verdeckte staatliche Einflussnahme in die Partei hinein erzeugt worden sein, und das Verfahren muss sich auf eine belastbare, umfassend ausgewertete Beweisgrundlage stützen. Schließlich sind die Folgen eines Verbots einschneidend. Die Partei wird aufgelöst, ihr Vermögen kann zugunsten gemeinnütziger Zwecke eingezogen werden und ihre Mandate erlöschen, weshalb die verfassungsrechtlichen Hürden bewusst hoch angesetzt sind und nur das Bundesverfassungsgericht über ein Verbot entscheiden darf.

Entscheidend ist das Bundesverfassungsgericht

Welche Rolle kommt dabei dem Bundesverfassungsgericht zu?

Das Bundesverfassungsgericht ist die einzige Institution, die über die Verfassungswidrigkeit einer Partei entscheiden darf. Niemand sonst kann in Deutschland eine Partei verbieten. Dies ist eine Lehre aus der Weimarer Republik und dem Nationalsozialismus. Sie soll Missbrauch verhindern und sicherstellen, dass ein Parteiverbot nie das Ergebnis eines parteipolitischen Machtkampfes, sondern einer rechtsstaatlich unabhängigen Prüfung ist.

Im Verfahren nach Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz prüft das Gericht sowohl die Ziele und Programmatik einer Partei als auch das tatsächliche Verhalten ihrer Funktionsträger*innen über einen längeren Zeitraum hinweg und bewertet, ob diese Aktivitäten darauf gerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen. Zugleich kontrolliert das Bundesverfassungsgericht, ob die vom Gesetz vorgegebene strikte Staatsfreiheit der Beweismittel gewahrt ist. Insofern ist das Bundesverfassungsgericht nicht nur Hüter der Verfassung, sondern in einem Parteiverbotsverfahren auch die Institution, die die wehrhafte Demokratie praktiziert und zugleich gegen Überdehnungen des Verbotsinstruments schützt.

Wie bewerten Sie die bisherigen Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden?

Ich halte die Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden für einen zentralen Baustein bei der Bewertung der AfD, weil sie auf einer langfristigen, systematischen Beobachtung beruhen und inzwischen zu der Einstufung geführt haben, dass mehrere Landesverbände der AfD gesichert rechtsextremistische Bestrebungen sind. Bereits die Anhebung des Bundesverbands der AfD vom Prüffall zum Verdachtsfall und die darauf folgende Beobachtung der Partei mit nachrichtendienstlichen Mitteln haben gezeigt, dass die Partei nicht nur einzelne extremistische Flügel, sondern eine insgesamt verfassungsfeindliche Entwicklung durchläuft. Die Einschätzungen der Verfassungsschutzbehörden bestätigt, was wir im Parlament seit Jahren erleben. Es gibt keine wirksame innerparteiliche Abgrenzung gegenüber extremistischen Kräften, sondern diese prägen die Partei in ihrer Breite.

Zugleich ist klar, dass die Arbeit des Verfassungsschutzes allein nicht ausreicht, um einen Antrag in Karlsruhe zu tragen. Sie muss in eine breitere Beweisbasis eingebettet werden, die auch unabhängige Gutachten wie das der GFF und wissenschaftliche Analysen einbezieht. Mir ist wichtig, dass wir diese all diese Erkenntnisse ernst nehmen, ohne sie unkritisch zu überhöhen, und sie mit der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft und den parlamentarischen Erfahrungen zusammenführen.

„Die Arbeit des Verfassungsschutzes allein reicht nicht aus. Sie muss in eine breitere Beweisbasis eingebettet werden, die auch unabhängige Gutachten wie das der GFF und wissenschaftliche Analysen einbezieht.“

Unterstützt ein AfD-Parteiverbotsverfahren: SPD-Politikerin Carmen Wegge MdB Bild: Anna Voelske

Anhaltspunkte für systematische Angriffe auf die Menschenwürde und Demokratie

Welche Bedeutung haben Äußerungen einzelner AfD-Funktionäre für die juristische Bewertung?

Einzelne Äußerungen und Aktivitäten sind deshalb bedeutsam, weil sie zeigen, wie die programmatischen Ziele der AfD tatsächlich gelebt werden und ob verfassungswidrige Positionen nur Randphänomene oder tragende Elemente der Parteikultur sind. Das GFF-Gutachten wertet eine enorme Materialfülle aus (Social-Media-Posts, Reden, Pressemitteilungen, interne Dokumente usw.) und kommt zu dem Ergebnis, dass rassistische, menschenverachtende und demokratiefeindliche Äußerungen gerade von hochrangigen Funktionsträger*innen wiederkehrend und systematisch auftreten.

Besonders relevant ist, dass zentrale Akteur*innen, die in der Partei Führungspositionen innehaben, Kontakte in rechtsterroristische Netzwerke pflegen oder selbst an rechtsextremen Strukturen beteiligt sind, und dass die Partei diese Personen nicht sanktioniert, sondern ihnen Mandate und Funktionen verschafft. Juristisch geht es dabei nicht um einzelne Skandale, sondern um die Frage, ob diese Äußerungen und Aktivitäten Ausdruck eines konsistenten parteipolitischen Kurses sind, der auf die Beeinträchtigung oder Abschaffung der demokratischen Grundordnung gerichtet ist. Dass die AfD etwa „Remigrationspläne“ diskutiert, die auf die Entrechtung und Vertreibung ganzer Bevölkerungsgruppen hinauslaufen, oder offen die Strafverfolgung politischer Gegner*innen fordert, sind gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass sie die Menschenwürdegarantie und das Demokratieprinzip systematisch angreift.

Kritiker warnen, ein Verbotsverfahren könne die AfD sogar stärken. Wie begegnen Sie diesem Einwand?

Ich nehme diese Sorge ernst, denn natürlich muss ein Parteiverbotsverfahren immer auch politisch verantwortet werden, und es besteht das Risiko, dass sich eine extremistische Partei in der Opferrolle inszeniert. Zugleich bin ich überzeugt, dass das größere Risiko darin liegt, eine Partei, die nachweislich die Grundpfeiler unserer Verfassung angreift, aus Angst vor möglicher Mobilisierung unbehelligt gewähren zu lassen. Die wehrhafte Demokratie ist genau dafür geschaffen worden, aus den Fehlern der Weimarer Republik zu lernen, in der eine Partei mit legalen Mitteln die Demokratie zerstören konnte, weil man ihnen keine klaren Grenzen gesetzt hat.

Entscheidend ist, dass ein Verbotsverfahren rechtsstaatlich sauber vorbereitet, fachlich unabhängig bewertet und demokratisch breit getragen wird. Hier soll nicht ein unliebsamer politischer Mitbewerber ausgeschaltet werden, sondern eine Partei, die die Menschenwürde und den demokratischen Rechtsstaat systematisch angreift, wird von einem unabhängigen Gericht überprüft. Gleichzeitig bleibt es unsere Aufgabe, die AfD politisch zu stellen, ihre Argumente inhaltlich zu widerlegen und den Menschen bessere Antworten auf ihre Sorgen zu geben. Ein Verbotsverfahren kann und darf die politische Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus niemals ersetzen.

Teil 2 des Interviews mit Carmen Wegge lesen Sie morgen hier bei The Transatlantic Ledger.

  • Publisher

    Christian Nawrocki studied television, print, radio, and online journalism at the Danube University Krems and completed professional news anchor training with Peter Braun and Ulrike Fricke (NDR).

    His journalistic career includes work with Axel Springer in Hamburg and Berlin, Swiss Television in Paris, and the Deutsche Presse-Agentur in London.

    Today, Christian Nawrocki is the publisher of The Transatlantic Ledger, where he combines journalism and international media expertise with a strong focus on transatlantic dialogue from Berlin, Brussels, Paris, Madrid, Washington, and beyond.