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Wenige Tage vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September 2026 berichten mehrere deutsche Medien über eine angespannte Sicherheitslage. Dabei ist von möglichen Ausschreitungen, Protesten aus dem linken und rechten politischen Spektrum und sogar von möglichen „Straßenkämpfen“ nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses die Rede.
Doch auf Nachfrage von The Transatlantic Ledger bleibt offen, auf welchen konkreten Erkenntnissen Teile dieser Berichterstattung beruhen.
Das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt beantwortete eine umfangreiche Presseanfrage unserer Redaktion zwar schriftlich. Auf zentrale Fragen nach konkreten Erkenntnissen zu möglichen Gewalttaten von links oder rechts ging das Ministerium jedoch nicht ein. Hinzu kommt: In einem Telefonat mit unserer Redaktion am 28. August erklärte Pressesprecherin Frau Blei, dass das Ministerium keine Pressemitteilung herausgegeben habe, wonach linke oder rechte Gruppierungen am Wahlabend auf die Straße gehen oder gewaltsame Auseinandersetzungen zu erwarten seien.
Damit stellt sich die Frage: Auf welcher Grundlage entstanden die deutlich konkreteren Darstellungen in Teilen der deutschen Medien?
Besonders weit geht die Berichterstattung der BILD. Unter der Überschrift „Wahl-Krimi in Sachsen-Anhalt: Auf diese Gewaltszenarien bereitet sich die Polizei vor“ heißt es, Sachsen-Anhalt stehe vor einem „spannungsgeladenen Wahlsonntag“. Thematisiert werden eine mögliche Regierungsbeteiligung der AfD, befürchtete Straßenkämpfe zwischen politischen Lagern und Vorwürfe einer „geklauten Wahl“. BILD schreibt ausdrücklich, die Polizei rechne mit mehreren konkreten Gewaltszenarien, auf die sie sich vorbereite.
In einem weiteren BILD-Beitrag vom 25. August heißt es unter der Überschrift „Polizei rüstet sich für Krawalle von links und rechts“, bei einem entsprechenden Wahlausgang werde mit Ausschreitungen linker Gruppen beziehungsweise Linksextremisten gerechnet. Für ein anderes Wahlszenario werden mögliche Proteste aus dem rechten Spektrum beschrieben.
Bemerkenswert ist allerdings, dass nicht nur BILD entsprechende Szenarien schildert.
Ein Beitrag von MDR Sachsen-Anhalt, der auch auf tagesschau.de veröffentlicht wurde, berichtet am 20. August unter Berufung auf die Sicherheitsbehörden über eine angespannte Lage. Dort heißt es, dass die Behörden auch die Zeit nach Schließung der Wahllokale im Blick hätten. Zwar seien zu diesem Zeitpunkt noch keine Versammlungen für die Zeit nach der Wahl angemeldet gewesen, das Innenministerium rechne jedoch mit spontanen Demonstrationen.
Anschließend werden zwei Szenarien beschrieben: Sollte die AfD die Möglichkeit erhalten, eine Regierung zu bilden, könnten nach Darstellung des Beitrags linksextreme Gruppen aus dem gesamten Bundesgebiet zu Protestaktionen anreisen. Erhalte die AfD dagegen keine Regierungsoption, würden die Behörden mit möglichen Vorwürfen der Wahlmanipulation sowie Störungen aus dem rechten Spektrum rechnen.
Gerade dieser Bericht ist für die Frage nach der Herkunft der Informationen relevant: Die beschriebenen Szenarien werden dort ausdrücklich den Sicherheitsbehörden beziehungsweise dem Innenministerium zugeschrieben.
Auch WELT griff das Thema am 27. August unter der Überschrift „Sorge vor Straßenkämpfen am Wahlabend“ auf und berichtet, die Polizei bereite sich mit Blick auf die Landtagswahl auf mögliche Eskalationen auf den Straßen vor.
Auch Newstime berichtet inzwischen von Vorbereitungen auf Proteste, Ausschreitungen und mögliche Gewalt von links und rechts.
The Transatlantic Ledger wollte deshalb vom Innenministerium konkret wissen, was gesicherte Erkenntnis und was lediglich vorsorgliche Einsatzplanung ist. Insgesamt stellte unsere Redaktion 13 Fragen.
Unter anderem wollten wir wissen:
Der entscheidende Satz unserer Anfrage lautete: „Für unsere Berichterstattung wäre insbesondere wichtig zu unterscheiden, welche Szenarien rein vorsorglich durchgespielt werden und für welche Szenarien bereits konkrete Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden vorliegen.“ Gerade diese Unterscheidung nahm das Ministerium in seiner schriftlichen Antwort jedoch nicht vor.
Stattdessen teilte das Ministerium mit: „Für das Wahlwochenende vom 4. bis 6. September 2026 sind derzeit 22 versammlungsrechtliche Aktionen in Sachsen-Anhalt mit voraussichtlich insgesamt über zehntausend Personen angemeldet (Stand: 27.08.2026).“
Weiter heißt es, die Landespolizei habe bereits Ende vergangenen Jahres mit einer umfassenden Vorbereitung auf die Landtagswahl begonnen. Seit April 2026 erstelle das Landeskriminalamt monatlich ein Landeslagebild zur Wahl. Seit dem 22. Juli werde dieses Lagebild wöchentlich und seit dem 26. August sogar täglich aktualisiert.
Das Ministerium nennt zudem als Ziele der Polizei den Schutz der Versammlungsfreiheit, den Schutz von Wahlveranstaltungen und Wahlhelfenden, die freie Ausübung des Wahlrechts sowie einen sicheren und störungsfreien Wahlablauf. Am Wahlwochenende sollen laut Ministerium alle verfügbaren Polizeikräfte der Landespolizei Sachsen-Anhalt eingesetzt werden. Zusätzlich seien Kräfte aus anderen Bundesländern angefordert worden.
Die Antwort enthält damit wichtige Informationen über die organisatorische Vorbereitung der Polizei. Sie beantwortet jedoch mehrere zentrale Fragen unserer Redaktion nicht. Das Ministerium teilte insbesondere nicht mit, ob derzeit konkrete Erkenntnisse über geplante gewaltsame Aktionen von Links- oder Rechtsextremisten vorliegen. Es beantwortete nicht, ob tatsächlich Hinweise auf die Anreise gewaltbereiter Gruppen aus anderen Bundesländern bestehen. Es beantwortete nicht, ob die Darstellung möglicher „Straßenkämpfe“ der behördlichen Lageeinschätzung entspricht.
Es beantwortete nicht, ob konkrete Orte als besondere Einsatzschwerpunkte gelten. Und es beantwortete auch die Fragen nach konkreten Desinformationskampagnen oder möglichen organisierten Behauptungen einer „gestohlenen Wahl“ nicht. Dabei berichtet MDR/Tagesschau ausdrücklich, dass die Sicherheitsbehörden soziale Netzwerke beobachten und dort bereits Desinformation zur Wahl verbreitet werde.
Auf telefonische Nachfrage unserer Redaktion erklärte Pressesprecherin Frau Blei am 28. August zudem, dass das Ministerium keine Pressemitteilung herausgegeben habe, wonach Linke oder Rechte am Wahlabend auf die Straße gehen beziehungsweise entsprechende gewaltsame Auseinandersetzungen bevorstehen könnten.
Das bedeutet nicht automatisch, dass die Medienberichte falsch sind. Informationen können Journalisten beispielsweise in Hintergrundgesprächen, auf Pressekonferenzen oder auf direkte Nachfrage mitgeteilt worden sein.
Es entsteht jedoch eine klärungsbedürftige Diskrepanz: Einerseits werden in Medienberichten relativ konkrete Szenarien unter Berufung auf Polizei, Sicherheitsbehörden oder Innenministerium beschrieben. Andererseits bestätigt das Ministerium gegenüber unserer Redaktion schriftlich lediglich die allgemeine Einsatz- und Lageplanung und beantwortet die Fragen nach konkreten Erkenntnissen zu möglichen Gewaltszenarien nicht.
Genau hier liegt die entscheidende journalistische Frage. Wenn die Sicherheitsbehörden tatsächlich konkrete Erkenntnisse darüber besitzen, dass linksextreme Gruppen aus anderen Bundesländern anreisen könnten oder dass bei einem bestimmten Wahlausgang mit Aktionen aus dem rechten Spektrum gerechnet wird, wäre zu klären, weshalb diese Informationen gegenüber unserer Redaktion auf ausdrückliche Nachfrage nicht bestätigt oder eingeordnet wurden.
Handelt es sich dagegen lediglich um hypothetische Szenarien der polizeilichen Einsatzplanung, müsste ebenso klar zwischen einer vorsorglichen Vorbereitung und einer tatsächlichen Gefahrenprognose unterschieden werden. Die Formulierung, die Polizei „rechne“ mit bestimmten Ausschreitungen, vermittelt schließlich einen anderen Eindruck als die Aussage, dass Sicherheitsbehörden mögliche Szenarien vorsorglich in ihre Einsatzplanung einbeziehen.
Fest steht: Sachsen-Anhalts Polizei bereitet sich mit erheblichem personellem und organisatorischem Aufwand auf das Wahlwochenende vor. Mehr als 10.000 Teilnehmer werden bei 22 angemeldeten versammlungsrechtlichen Aktionen erwartet. Alle verfügbaren Kräfte der Landespolizei sollen eingesetzt werden, zusätzlich kommt Unterstützung aus anderen Bundesländern.
Nicht geklärt ist durch die Antwort des Innenministeriums hingegen, ob konkrete nachrichtendienstliche oder polizeiliche Erkenntnisse über bevorstehende Gewalttaten von links oder rechts vorliegen.
Genau diese Frage ist angesichts der teilweise drastischen Schlagzeilen entscheidend. Solange das Ministerium nicht offenlegt beziehungsweise bestätigt, auf welchen konkreten Erkenntnissen die beschriebenen Szenarien beruhen, sollte journalistisch sauber zwischen möglichen Einsatzszenarien, allgemeinen Gefährdungsannahmen und konkreten Erkenntnissen über bevorstehende Straftaten oder Ausschreitungen unterschieden werden.