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Für Meta Platforms hat in Kalifornien einer der bislang folgenreichsten Prozesse über die Verantwortung sozialer Netzwerke für den Schutz Minderjähriger begonnen. Eine parteiübergreifende Koalition von US-Bundesstaaten wirft dem Mutterkonzern von Facebook und Instagram vor, seine Plattformen gezielt so gestaltet zu haben, dass Kinder und Jugendliche möglichst lange online bleiben. Meta habe dabei nach Darstellung der Kläger Risiken für die psychische und körperliche Gesundheit junger Nutzer gekannt, diese gegenüber Öffentlichkeit und Eltern jedoch heruntergespielt.
Der Prozess vor dem Bundesgericht für den Northern District of California in Oakland begann nach der Auswahl der Geschworenen mit den Eröffnungsplädoyers am 18. August. Im Mittelpunkt stehen die Klagen von Kalifornien, Colorado, Kentucky und New Jersey als führenden Bundesstaaten einer wesentlich größeren, 2023 begonnenen juristischen Offensive. Insgesamt hatten damals Dutzende Generalstaatsanwälte Meta wegen seiner Geschäftspraktiken gegenüber Minderjährigen verklagt.
Der Fall ist für die amerikanische Technologiebranche von erheblicher Bedeutung. Anders als viele frühere Auseinandersetzungen über schädliche Inhalte geht es hier wesentlich um die Gestaltung der Produkte selbst: Funktionen wie endloses Scrollen, Likes, Benachrichtigungen, Empfehlungssysteme und andere Mechanismen, die Nutzer zur wiederholten Rückkehr bewegen sollen. Die Staaten argumentieren, Meta habe solche Funktionen bewusst eingesetzt, obwohl Minderjährige für entsprechende Belohnungs- und Rückkopplungsmechanismen besonders anfällig seien.
Meta weist die Vorwürfe zurück. Der Konzern bestreitet, Facebook und Instagram mit dem Ziel entwickelt zu haben, Kinder abhängig zu machen, und verweist auf jahrelange Investitionen in Jugendschutz, elterliche Kontrollmöglichkeiten und spezielle Teenager-Konten. Die Verteidigung argumentiert zudem, die Kläger stellten den wissenschaftlichen Forschungsstand über den Zusammenhang zwischen sozialen Medien und psychischen Problemen bei Jugendlichen zu eindeutig dar. Meta zufolge lässt sich aus einer Korrelation zwischen intensiver Nutzung und psychischen Problemen nicht ohne Weiteres eine direkte Verursachung durch Instagram oder Facebook ableiten.
Politisch wird das Verfahren vor allem von Kaliforniens Attorney General Rob Bonta vorangetrieben. Der Demokrat hatte bereits vor Prozessbeginn erklärt, die Klage richte sich nicht lediglich gegen einzelne problematische Inhalte, sondern gegen grundlegende Geschäfts- und Produktentscheidungen des Konzerns.
„Meta is prioritizing profits over the safety of children“, erklärte Bonta Ende Juni, nachdem Richterin Yvonne Gonzalez Rogers einen Versuch Metas zurückgewiesen hatte, wesentliche Teile des Verfahrens vor dem Prozess zu beenden. Bonta kündigte an, den Konzern vor Gericht „fully accountable“ machen zu wollen.
Die Wortwahl verdeutlicht die Strategie der Kläger. Sie wollen nicht allein nachweisen, dass Jugendliche auf Instagram oder Facebook mit problematischen Inhalten konfrontiert werden können. Entscheidend ist die weitergehende Behauptung, Meta habe wirtschaftliche Anreize geschaffen, die eine intensive Nutzung Minderjähriger fördern, und Schutzmaßnahmen teilweise nicht oder erst verspätet umgesetzt.
Die Klageschrift stützt sich dabei unter anderem auf interne Unterlagen, Produktentscheidungen und Aussagen ehemaliger Mitarbeiter. Einer der Zeugen ist der frühere Meta-Ingenieur und Whistleblower Arturo Béjar, der bereits vor dem US-Kongress über seine Erfahrungen mit Sicherheitsproblemen auf Instagram gesprochen hatte. Béjar erklärte im aktuellen Verfahren nach Angaben von Reuters, Sicherheitsbelange von Kindern seien bei Produktentscheidungen nicht ausreichend berücksichtigt worden.
Für Meta ist diese Beweisführung besonders heikel. Die Kläger müssen nicht beweisen, dass jede psychische Erkrankung eines jungen Instagram-Nutzers unmittelbar von der Plattform verursacht wurde. Sie versuchen vielmehr darzulegen, dass bestimmte Designentscheidungen vorhersehbare Risiken erzeugten oder verstärkten und dass Meta gegenüber Verbrauchern zugleich ein irreführendes Bild über die Sicherheit seiner Produkte vermittelt habe.
Der aktuelle Prozess geht auf eine breitere Initiative amerikanischer Generalstaatsanwälte zurück. Die Auseinandersetzung umfasst inzwischen Ansprüche von insgesamt 29 Bundesstaaten, wobei Kalifornien, Colorado, Kentucky und New Jersey im derzeitigen Verfahren eine führende Rolle einnehmen. Die politische Besonderheit besteht darin, dass die Kritik an Meta nicht entlang der üblichen Parteigrenzen verläuft. Republikanisch und demokratisch regierte Bundesstaaten haben sich an Verfahren gegen den Konzern beteiligt.
Schon bei Einreichung der Klage 2023 hatte Colorados damaliger Attorney General Phil Weiser Meta mit der Tabakindustrie verglichen. Das Unternehmen habe seine Gewinne „at the expense of public health“ maximiert und dabei insbesondere junge Menschen geschädigt, erklärte Weiser.
Dieser Vergleich mit „Big Tobacco“ ist inzwischen zu einem wiederkehrenden politischen Motiv in Washington geworden. Befürworter einer strengeren Regulierung argumentieren, soziale Netzwerke hätten ähnlich wie Tabakkonzerne über Jahre ein profitables Produkt vermarktet, während interne Erkenntnisse über mögliche Risiken nicht ausreichend in die öffentliche Darstellung eingeflossen seien.
Meta hält diese Analogie für irreführend. Soziale Medien seien keine Substanz, deren gesundheitsschädliche Wirkung sich mit Tabak gleichsetzen lasse. Millionen Jugendliche nutzten Instagram für Kommunikation, Kreativität und soziale Kontakte. Außerdem habe das Unternehmen seine Sicherheitsmaßnahmen kontinuierlich ausgebaut.
Zu den prominentesten Kritikern im Kongress gehört der demokratische Senator Dick Durbin aus Illinois, der ranghöchste Demokrat im Justizausschuss des Senats. Nachdem Meta im März in einem separaten Verfahren in New Mexico und gemeinsam mit YouTube in einem kalifornischen Fall juristische Niederlagen erlitten hatte, formulierte Durbin die politische Konsequenz ausdrücklich.
„These back-to-back decisions in New Mexico and California show that Big Tech has become Big Tobacco“, erklärte Durbin. Der Senator forderte den Kongress zugleich auf, den rechtlichen Schutz der Plattformbetreiber durch Section 230 grundsätzlich neu zu ordnen.
Section 230 des Communications Decency Act von 1996 schützt Internetplattformen grundsätzlich davor, für zahlreiche von Nutzern veröffentlichte Inhalte wie ein klassischer Herausgeber haftbar gemacht zu werden. Die aktuellen Verfahren versuchen jedoch zunehmend, diese Schutzwirkung zu umgehen, indem sie nicht den Inhalt eines einzelnen Posts, sondern die Konstruktion und Funktionsweise der Plattform zum Gegenstand der Haftung machen.
Genau diese Trennung könnte langfristig entscheidend werden. Sollte sich vor Gerichten die Auffassung durchsetzen, dass Empfehlungssysteme, Benachrichtigungsmechanismen oder andere Engagement-Funktionen als eigenständige Produktentscheidungen behandelt werden können, könnte dies den rechtlichen Spielraum für Klagen gegen soziale Netzwerke erheblich erweitern.
Durbin sieht darin ausdrücklich einen Auftrag für den Gesetzgeber. Nach dem New-Mexico-Verfahren sagte er im Justizausschuss, die jahrelangen Versprechen der Technologiebranche, ihre Produkte selbst sicherer zu machen, hätten zu „failure after failure“ geführt. Der Kongress müsse deshalb handeln.
Die Forderungen nach schärferen Regeln kommen nicht nur von Demokraten. Der republikanische Vorsitzende des Justizausschusses, Senator Chuck Grassley aus Iowa, leitete im Juli eine neue Untersuchung zu Meta ein. Anlass waren Aussagen von Whistleblowern, wonach das Unternehmen Mitarbeiter benachteiligt oder entlassen haben soll, nachdem diese gegenüber dem Kongress Sicherheitsprobleme angesprochen hatten.
Grassleys Büro teilte mit, es untersuche Behauptungen, Meta habe eine längerfristige Strategie verfolgt, interne Kritiker als „leakers“ zu diskreditieren. In einem Schreiben an die Führung von Meta, Facebook und Instagram verlangte der Senator Antworten zu den Vorwürfen.
Damit entwickelt sich der Umgang mit Kindern auf sozialen Netzwerken zu einem der wenigen Bereiche der amerikanischen Technologiepolitik, in denen weiterhin eine erhebliche parteiübergreifende Schnittmenge besteht. Demokraten betonen häufig Verbraucherschutz, psychische Gesundheit und die Verantwortung großer Konzerne. Republikaner setzen teilweise andere Akzente, unterstützen jedoch ebenfalls stärkere Elternrechte, Alterskontrollen und Möglichkeiten, Plattformbetreiber für Schäden haftbar zu machen.
Ein aktuelles Beispiel ist Senator Ruben Gallego aus Arizona. Der Demokrat legte Anfang August den Parental Approval for Youth Social Media Act vor. Danach sollen Kinder unter 16 Jahren grundsätzlich nur mit Zustimmung eines Elternteils ein Konto bei einem sozialen Netzwerk eröffnen oder behalten dürfen.
„Big Tech is profiting off of that very screen time“, erklärte Gallego. Es sei Zeit für eine bundesweite Regelung zum Schutz von Kindern.
Der Gesetzentwurf würde Plattformen außerdem verpflichten, das Alter ihrer Nutzer sowie die Zustimmung der Eltern zu überprüfen. Damit greift er eine Frage auf, die auch im Meta-Verfahren eine zentrale Rolle spielt: Wie viel Verantwortung trägt der Plattformbetreiber dafür, überhaupt zu wissen, ob sich hinter einem Konto ein Kind befindet?
Ein zweiter juristischer Schwerpunkt ist deshalb der Children’s Online Privacy Protection Act, kurz COPPA. Das Bundesgesetz enthält besondere Datenschutzregeln für Online-Dienste, die personenbezogene Daten von Kindern unter 13 Jahren erfassen.
Die klagenden Bundesstaaten werfen Meta vor, gewusst zu haben, dass zahlreiche Kinder unter 13 Jahren seine Plattformen verwendeten. Trotzdem seien Daten dieser Nutzer verarbeitet worden, ohne in ausreichender Weise die Zustimmung der Eltern einzuholen.
Bereits vor Beginn des Prozesses erzielten die Staaten in diesem Punkt einen wichtigen Teilerfolg. Das Gericht folgte Metas Argumentation nicht, dass die vom Unternehmen eingeholten Zustimmungen grundsätzlich ausreichten, um die Anforderungen von COPPA zu erfüllen. Die Entscheidung beseitigte eine wesentliche Verteidigungslinie des Konzerns, ohne allerdings die endgültige Haftungsfrage vorwegzunehmen.
Meta wird deshalb im Prozess nicht nur seine Produktgestaltung verteidigen müssen. Das Unternehmen muss sich zugleich gegen den Vorwurf wehren, beim Umgang mit besonders jungen Nutzern gegen bundesrechtliche Datenschutzanforderungen verstoßen zu haben.
Zusätzliche Aufmerksamkeit erhält das Verfahren wegen der potenziellen finanziellen Dimension. Meta hatte in einer Gerichtsakte argumentiert, die von den vier führenden Bundesstaaten vertretene Berechnungsmethode könne theoretisch zu Strafzahlungen von rund 1,4 Billionen Dollar führen. Diese Zahl entspricht einer Größenordnung, die selbst für einen der wertvollsten Technologiekonzerne der Welt außergewöhnlich wäre.
Die Zahl darf allerdings nicht mit einer bereits feststehenden Forderung oder gar einem wahrscheinlichen Urteil verwechselt werden. Sie stammt aus Metas eigener Berechnung möglicher gesetzlicher Sanktionen. Richterin Gonzalez Rogers bezeichnete die Darstellung eines solchen potenziellen Schadensumfangs nach späteren Berichten als nicht überzeugend beziehungsweise überzogen. Die tatsächliche finanzielle Belastung hängt zunächst davon ab, welche Verstöße die Kläger überhaupt nachweisen können und welche Rechtsfolgen das Gericht anschließend daraus ableitet.
Dennoch zeigt der Streit, warum Meta das Verfahren als existenziell wichtig behandelt. Bei Verbraucher- und Datenschutzgesetzen können gesetzliche Strafbeträge mit der Zahl einzelner Verstöße multipliziert werden. Bei Plattformen mit Millionen Nutzern können dadurch theoretisch enorme Summen entstehen.
Hinzu kommt, dass die Bundesstaaten nicht nur Geld verlangen. Sie streben auch Änderungen an den Plattformen an. Damit könnte ein Urteil unmittelbar beeinflussen, wie Instagram und Facebook Minderjährigen Inhalte empfehlen, welche Benachrichtigungen sie erhalten, welche Funktionen standardmäßig aktiviert werden und wie das Alter der Nutzer überprüft wird.
Meta verweist seinerseits darauf, dass die Plattformen inzwischen deutlich anders funktionieren als in den Jahren, auf die sich viele interne Dokumente der Kläger beziehen. Das Unternehmen hat sogenannte Teen Accounts eingeführt, bei denen Schutzmechanismen standardmäßig aktiviert werden. Dazu gehören Einschränkungen bei Kontakten, Inhalten und Nachrichten sowie zusätzliche Kontrollmöglichkeiten für Eltern.
Diese Veränderungen beseitigen den politischen Streit allerdings nicht. Eine parteiübergreifende Gruppe von Senatoren um Brian Schatz aus Hawaii und die Republikanerin Katie Britt aus Alabama fragte Zuckerberg Anfang dieses Jahres, warum bestimmte Schutzmaßnahmen nicht wesentlich früher eingeführt worden seien.
Die Senatoren verwiesen auf Gerichtsunterlagen, denen zufolge Meta bereits Jahre zuvor über Risiken für junge Nutzer diskutiert haben soll. Besonders problematisch sei der Verdacht, dass Schutzmaßnahmen verzögert worden sein könnten, weil sie die Nutzung und damit das Engagement reduziert hätten. Die Senatoren bezeichneten die entsprechenden Vorwürfe als „alarming“ und verlangten zusätzliche Informationen von Zuckerberg.
Diese Frage dürfte auch vor Gericht eine Rolle spielen: Nicht allein, welche Sicherheitsfunktionen Meta heute anbietet, sondern wann der Konzern welche Risiken kannte und wie er darauf reagierte.
Der Prozess in Oakland ist auf mehrere Wochen angesetzt. Meta-Chef Mark Zuckerberg gehört zu den Führungskräften, deren Aussage erwartet wird. Damit könnte der Gründer des Konzerns persönlich zu internen Entscheidungen über Wachstum, Engagement und Jugendschutz befragt werden.
Für die Kläger wäre eine solche Aussage von besonderer Bedeutung. Sie versuchen zu zeigen, dass Entscheidungen über Sicherheitsfunktionen nicht lediglich auf unteren Unternehmensebenen getroffen wurden, sondern dass die Führung über die möglichen Folgen der Plattformen informiert war.
Meta wiederum dürfte versuchen, die internen Dokumente in ihren jeweiligen historischen und wissenschaftlichen Kontext einzuordnen. Einzelne Untersuchungen oder Mitarbeiterwarnungen seien nach dieser Argumentationslinie kein Beweis dafür, dass das Unternehmen wusste, seine Produkte verursachten psychische Erkrankungen. Bei einem Konzern dieser Größe existierten zwangsläufig interne Debatten über Risiken und unterschiedliche Produktoptionen.
Der Oakland-Prozess findet zudem nicht isoliert statt. Meta hat in diesem Jahr bereits empfindliche Niederlagen in anderen Verfahren hinnehmen müssen. In New Mexico wurde der Konzern wegen des Umgangs mit Minderjährigen und der Sicherheit seiner Plattformen zur Verantwortung gezogen. Ein weiteres kalifornisches Verfahren endete mit einem Juryurteil gegen Meta und YouTube im Zusammenhang mit einer Klägerin, die eine problematische Nutzung sozialer Medien seit ihrer Kindheit geltend gemacht hatte.
Meta bestreitet weiterhin zentrale Vorwürfe und geht gegen Entscheidungen juristisch vor. Dennoch erhöhen die Verfahren den Druck erheblich, weil sich unterschiedliche Kläger zunehmend auf ähnliche Argumentationsmuster stützen: Plattformen seien nicht lediglich neutrale Vermittler fremder Inhalte, sondern Produkte, deren Betreiber selbst entscheiden, welche Mechanismen Aufmerksamkeit erzeugen und welche Inhalte algorithmisch verstärkt werden.
Parallel laufen weitere Verfahren von Einzelpersonen, Familien und Schulbezirken. Damit könnte die Rechtsentwicklung in Kalifornien weit über die unmittelbar beteiligten Bundesstaaten hinauswirken.
Die rechtlichen Probleme Metas beschränken sich nicht auf den Jugendschutz. Parallel setzt die Federal Trade Commission ihren langjährigen Kartellstreit gegen den Konzern fort.
Die FTC wirft Meta vor, seine dominante Position im Bereich persönlicher sozialer Netzwerke durch die Übernahmen von Instagram im Jahr 2012 und WhatsApp 2014 abgesichert zu haben. Ein Bundesgericht entschied im November 2025 zugunsten Metas. Die FTC legte im Januar 2026 Berufung beim Bundesberufungsgericht für den District of Columbia ein.
Daniel Guarnera, Leiter des Bureau of Competition der FTC, erklärte dazu, Meta habe seine dominante Stellung nicht durch normalen Wettbewerb verteidigt, sondern „by buying its most significant competitive threats“. Die Behörde werde den Fall weiterverfolgen.
Damit wird Meta gleichzeitig an mehreren rechtlichen Fronten mit Grundsatzfragen seines Geschäftsmodells konfrontiert: Im Kartellverfahren geht es darum, wie der Konzern seine Marktmacht aufgebaut und erhalten hat. Im Jugendschutzverfahren geht es darum, ob die Mechanismen, mit denen Facebook und Instagram Nutzer binden, gegenüber Minderjährigen rechtswidrig eingesetzt wurden.
Der Gerichtsstreit hat inzwischen auch unmittelbare Auswirkungen auf die Gesetzgebung in Washington. Reuters berichtete im Juni, Meta habe im Kongress für eine gesetzliche Regelung geworben, die Technologieunternehmen vor bestimmten Klagen wegen Schäden an Kindern schützen könnte. Eine entsprechende Bestimmung im Umfeld des Kids Online Safety Act könnte nach Einschätzung von Kritikern laufende Verfahren gegen Plattformbetreiber erschweren.
Für Politiker, die seit Jahren eine Verschärfung der Haftungsregeln verlangen, ist dies ein zentraler Konflikt. Während Gerichte prüfen, ob bestehende Verbraucher-, Datenschutz- und Produkthaftungsgesetze auf soziale Netzwerke angewendet werden können, ringt der Kongress darum, neue bundesweite Standards zu schaffen.
Besonders Section 230 bleibt dabei umstritten. Durbin und der republikanische Senator Josh Hawley aus Missouri haben gemeinsam mit anderen Abgeordneten auf Änderungen gedrängt, die Opfern sexueller Ausbeutung von Kindern bessere Möglichkeiten geben sollen, Plattformunternehmen gerichtlich zur Verantwortung zu ziehen. Im April traten Durbin und Hawley gemeinsam mit New Mexicos Attorney General Raúl Torrez auf und verlangten vom Kongress weitere Schritte.
Dass Demokraten und Republikaner in dieser Frage gemeinsam auftreten, bedeutet allerdings noch nicht, dass eine umfassende Reform unmittelbar bevorsteht. Frühere Anläufe für bundesweite Jugendschutzgesetze scheiterten wiederholt an Differenzen über Meinungsfreiheit, Datenschutz, Altersverifikation, die Rolle der Eltern und die Reichweite staatlicher Regulierung.
Das Verfahren in Oakland ist deshalb mehr als ein Streit um mögliche Strafzahlungen. Im Kern muss das Gericht darüber befinden, wo die Grenze zwischen einem erfolgreichen, auf hohe Nutzeraktivität ausgerichteten digitalen Produkt und einer rechtswidrig manipulativen Gestaltung gegenüber Minderjährigen verläuft.
Ein Erfolg der Bundesstaaten könnte neue rechtliche Maßstäbe dafür schaffen, wie soziale Netzwerke ihre Produkte für Kinder und Jugendliche entwickeln dürfen. Für Meta, aber auch für TikTok, Snap, YouTube und andere Plattformen würde sich dann die Frage stellen, ob Engagement-Funktionen für Minderjährige grundsätzlich anders konstruiert werden müssen.
Ein Sieg Metas hätte umgekehrt erhebliche Bedeutung für die Verteidigungsstrategie der gesamten Branche. Er könnte bestätigen, dass die Staaten Schwierigkeiten haben, einen direkten rechtlichen Zusammenhang zwischen einzelnen Designfunktionen, der Nutzungsdauer und konkreten gesundheitlichen Schäden nachzuweisen.
Das Urteil wird deshalb weit über Facebook und Instagram hinaus beobachtet werden. Die amerikanische Debatte hat sich bereits verschoben: Nicht mehr allein die Frage, welche Inhalte Kinder im Internet sehen, steht im Mittelpunkt. Zunehmend geht es darum, warum Plattformen ihnen bestimmte Inhalte zeigen, wie lange sie sie dort halten und welche wirtschaftlichen Interessen hinter diesen Mechanismen stehen.
Für Meta ist der Prozess damit ein Test seines Geschäftsmodells. Für die Bundesstaaten ist er ein Test, ob bestehendes Verbraucher- und Datenschutzrecht ausreicht, um die Funktionsweise globaler Social-Media-Plattformen zu begrenzen. Und für den Kongress erhöht das Verfahren den Druck, nach Jahren parteiübergreifender Anhörungen zu entscheiden, ob die Regeln für den Schutz Minderjähriger im digitalen Raum grundlegend neu geschrieben werden sollen.